Ambulante Pflege ist die professionelle pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in ihrer häuslichen Umgebung, die durch mobile (ambulante) Pflegedienste erbracht wird. Ambulante Pflege ermöglicht es den Pflegebedürftigen, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben und Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags zu erhalten. Ambulante Pflege umfasst verschiedene Leistungen, wie zum Beispiel:
- körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie etwa Körperpflege, Ernährung, Förderung der Bewegungsfähigkeit
- pflegerische Betreuungsmaßnahmen, zum Beispiel Hilfe bei der Orientierung, bei der Gestaltung des Alltags oder auch bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte
- häusliche Krankenpflege als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, wie zum Beispiel Arzneimittelgabe, Verbandswechsel, Injektionen
- Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei pflegerischen Fragestellungen
- Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten wie Essensbelieferung oder Organisation von Fahrdiensten und Krankentransporten
- Hilfen bei der Haushaltsführung, zum Beispiel Kochen oder Reinigen der Wohnung
- Verhinderungspflege
Die Kosten für die ambulante Pflege werden teilweise von der Pflegeversicherung übernommen, je nach dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen. Die Höhe der monatlichen Sachleistungen für die ambulante Pflege richtet sich nach dem Pflegegrad:
Pflegegrad | Maximale Leistungen pro Monat |
---|---|
1 | * |
2 | 724 Euro |
3 | 1.363 Euro |
4 | 1.693 Euro |
5 | 2.095 Euro |
*Pro Monat bis zu 125 Euro einsetzbarer Entlastungsbetrag
Neben den Sachleistungen können die Pflegebedürftigen auch das Pflegegeld, den Umwandlungsanspruch oder den Entlastungsbetrag für die ambulante Pflege nutzen. Außerdem können sie Kombinationsleistungen in Anspruch nehmen, um einen Teil der Pflege durch Angehörige und einen Teil durch einen professionellen Pflegedienst zu erhalten.