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Ambulante Pflege

Ambulante Pflege ist die professionelle pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in ihrer häuslichen Umgebung, die durch mobile (ambulante) Pflegedienste erbracht wird. Ambulante Pflege ermöglicht es den Pflegebedürftigen, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben und Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags zu erhalten. Ambulante Pflege umfasst verschiedene Leistungen, wie zum Beispiel:

  • körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie etwa Körperpflege, Ernährung, Förderung der Bewegungsfähigkeit
  • pflegerische Betreuungsmaßnahmen, zum Beispiel Hilfe bei der Orientierung, bei der Gestaltung des Alltags oder auch bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte
  • häusliche Krankenpflege als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, wie zum Beispiel Arzneimittelgabe, Verbandswechsel, Injektionen
  • Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei pflegerischen Fragestellungen
  • Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten wie Essensbelieferung oder Organisation von Fahrdiensten und Krankentransporten
  • Hilfen bei der Haushaltsführung, zum Beispiel Kochen oder Reinigen der Wohnung
  • Verhinderungspflege

Die Kosten für die ambulante Pflege werden teilweise von der Pflegeversicherung übernommen, je nach dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen. Die Höhe der monatlichen Sachleistungen für die ambulante Pflege richtet sich nach dem Pflegegrad:

Pflegegrad Maximale Leistungen pro Monat
1 *
2 724 Euro
3 1.363 Euro
4 1.693 Euro
5 2.095 Euro

*Pro Monat bis zu 125 Euro einsetzbarer Entlastungsbetrag

Neben den Sachleistungen können die Pflegebedürftigen auch das Pflegegeld, den Umwandlungsanspruch oder den Entlastungsbetrag für die ambulante Pflege nutzen. Außerdem können sie Kombinationsleistungen in Anspruch nehmen, um einen Teil der Pflege durch Angehörige und einen Teil durch einen professionellen Pflegedienst zu erhalten.

Nützliche Links

Wenn Sie mehr über die ambulante Pflege erfahren möchten, können Sie sich die folgenden Webseiten ansehen:

  • Bundesgesundheitsministerium: Hier finden Sie Informationen über das Leistungsangebot des ambulanten Pflegedienstes, sowie die Wahlmöglichkeiten und die Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung.
  • Anwalt.org: Hier finden Sie Informationen über die rechtlichen Aspekte der ambulante Pflege, sowie die Rechte und Pflichten der Beteiligten.

Das umfasst unser Pflegedienst

Ambulante Pflege

Unsere ambulante Pflege richtet sich an Menschen jeden Alters, die aufgrund von Gesundheitsproblemen, Verletzungen oder Altersbeschränkungen Unterstützung benötigen. Unser Ziel ist es, Ihnen dabei zu helfen, ein hohes Maß an Unabhängigkeit und Lebensqualität beizubehalten, während wir gleichzeitig Ihre Gesundheit und Wohlbefinden im Blick behalten.

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die Ihnen ermöglicht, eine Ersatzpflege für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen zu organisieren, wenn Sie selbst verhindert sind. Die Verhinderungspflege kann Ihnen helfen, sich eine Auszeit zu nehmen, sich um Ihre eigene Gesundheit zu kümmern oder andere wichtige Dinge zu erledigen.

Grund- und Behandlungspflege

Grund- und Behandlungspflege sind zwei wichtige Aspekte der häuslichen Pflege, die je nach Bedarf von einem ambulanten Pflegedienst oder von Angehörigen erbracht werden können. Grundpflege bezeichnet die Unterstützung bei den alltäglichen Verrichtungen, wie zum Beispiel Körperpflege, Ernährung oder Mobilität. Behandlungspflege bezeichnet die medizinische Versorgung, die vom Arzt verordnet wird, wie zum Beispiel Wundversorgung, Medikamentengabe oder Blutdruckmessung. Die Kosten für die Grund- und Behandlungspflege werden teilweise von der Pflegeversicherung oder der Krankenversicherung übernommen, je nach dem Pflegegrad und der ärztlichen Verordnung.